Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflege für den Weg zurück nach Hause.
Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen, die sonst in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden. Die Betreuung und Pflege orientiert sich an dem Ziel, die Selbständigkeit des pflegebedürftigen Menschen zu fordern und vorhandene Ressourcen wieder zu aktivieren oder zu erhalten.
Kurzzeitpflege wird vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, wenn z.B.:

  • eine Krankheit bzw. eine vorübergehende Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist
  • Wartezeiten für einen Heimplatz überbrückt werden müssen
  • reaktivierende Maßnahmen nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt werden
  • oder eine Wohnungsrenovierung erforderlich ist

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden beansprucht, weil die Hauptpflegeperson bzw. der
pflegende Angehörige z.B.:

  • in den Urlaub fährt,
  • plötzlich durch Krankheit ausfällt,
  • sich in einer Kur befindet,
  • Entlastung und Unterstützung benötigt

oder eine Beobachtung des pflegebedürftigen Menschen zur Beratung, Anregung und Anleitung für die Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation gewünscht wird.
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ermöglicht dem Pflegenden Regeneration durch Urlaub von der Pflege und das gute Gefühl, dass ihr Angehöriger optimale Rundum-Pflege erfährt.
Des Weiteren ist diese Zeit eine gute Gelegenheit, sich unverbindlich ein Bild von der vollstationären Pflege zu machen.
Die Länge des Aufenthaltes wird von dem Pflegebedürftigen bzw. seiner Pflegekraft selbst bestimmt.
Die Kosten für die Pflege während der Kurzzeit- und Verhinderungspflege übernimmt die jeweilige Pflegekasse in einem zeitlich begrenzten Umfang. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten trägt der Bewohner / die Bewohnerin selbst. Über die genaue Kostenregelung informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.